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Reiserecht und KFZ - Recht
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Reiserecht und KFZ - Recht

Dr. Hinteregger Karin und Mag. Burtscher Renate


Protokoll

 

 

Schriftführer: Meyer Marcel                                                  Datum: 07. März 2006

 

Referentinnen:

Dr. Hinteregger Karin

Mag. Burtscher Renate

 

 

Thema:

Reiserecht

KFZ - Recht

 

 

Reiserecht:

 

Unsere Referentinnen beginnen mit dem Reiserecht und erklären uns wichtige Details über Pauschalreisen.

 

Zu beachten ist hier, dass der eigentliche Partner die großen Veranstalter (TUI, Neckermann Reisen,...) sind und das Reisebüro nur einem Vermittlertätigkeit inne hat. Falls man bei der Buchung spezielle Wünsche äußert, ist es wichtig, diese im Vertag schriftlich zu vereinbaren. Wobei diese Abmachungen nicht als Kundenwunsch betitelt werden dürfen! Vereinzelt verlangen Reisebüros Buchungskosten, die gewisse für die ganze Buchung und andere pro Teilnehmer verlangen.

 

Falls man über das Internet oder per Telefon sich eine Reise aussucht und diese am Telefon bucht, so ist das, als ob man eine Buchung im Reisebüro unterschreiben würde. Wenn eine Reise über das Internet gebucht wird, sollte man sich genau über den Veranstalter und seine Vertragsbedingungen informiert haben. Weiters müssen alle wesentlichen Daten durch Abspeichern auf der Festplatte bzw. durch Ausdrucken  gesichert werden.

 

Nach Vertragsabschluss muss jedes Reisebüro eine Reisebestätigung aushändigen. Diese hat folgende Daten zu enthalten:

  • Name und Adresse des Reiseveranstalter
  • Reisepreis
  • Bestimmungsort und Zeit
  • geplante Zeit und Ort der Abreise bzw. Rückkehr
  • alle inbegriffene Leistungen
  • Hinweise auf allfällige Preisänderungen

 

Je genauer die Leistungen umschrieben sind, desto besser ist die Position im Fall einer Reklamation.

 

Wenn eine Gruppe von Personen gemeinsam Urlaub machen, und eine Person organisiert dies, so muss man klären, ob jeder einzeln bezahlt oder ob nur eine Rechnung ausgestellt wird.

 

Das Reisebüro hat gegenüber dem Kunden eine Auskunftspflicht über Visa, Impfbestimmungen usw. Informationen über die aktuelle Sicherheitslage im Urlaubsland erhaltet man beim Bürgerservice des Außenministeriums unter dem Link www.bmaa.gv.at . Wenn das Außenministerium einmal eine Reisewarnung über ein Land herausgibt, so wird der  Reiseveranstalter eine Ersatzreise anbieten. Diese muss jedoch nur angenommen werden, wenn es ein gleichwertiger Urlaub ist ( Badereise &ndash Badereise).

 

In der nachfolgenden Tabelle des Außenministerium werden Kriterien für die Einstufung der Sicherheitssituation in den einzelnen Ländern kurz angeführt.

 

Stufen

Vorgegebener Text

Ursachen

1. Guter Sicherheitsstandard

 "Guter Sicherheitsstandard"

 

2. Erhöhtes Sicherheitsrisiko

"bei Reisen nach/ in
das Gebiet ... wird auf die erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen"

·          Entführungsrisiko

·          Straßenraub

·          Überfälle auch Tagsüber

·          vermehrt gewalttätige Demonstrationen

·          Naturkatastrophen
(Vulkanausbruch,
Erdbeben,
Überschwemmungen),
sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden

·          Risiko von Terroranschlägen

  3. Hohes Sicherheitsrisiko in einem bestimmten Gebiet / in einer bestimmten Region

"von nicht unbedingt notwendigen Reisen  in das Gebiet / in die Region ... wird abgeraten"

·          Gewalttätige Auseinandersetzungen
mit Todesopfern

·          Hohes Risiko von Terroranschlägen

  4. Hohes Sicherheitsrisiko in einem Land

"von nicht unbedingt notwendigen Reisen  in das Land ... wird abgeraten"

·          Gewalttätige Auseinandersetzungen
mit Todesopfern

·          Hohes Risiko von Terroranschlägen

5. Partielle Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet / eine bestimmte Region

1. "vor Reisen in das Gebiet/in die Region ...  wird gewarnt"

2. "ÖsterreicherInnen, welche sich derzeit in diesem Gebiet/ in dieser Region aufhalten werden dringend ersucht sich unverzüglich mit der zuständigen öster. Vertretungsbehörde, bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedsstaates in Verbindung zu setzen."

·          (Bürger)-kriegsähnliche Zustände

·          Verhängtes Kriegsrecht

·          Krieg, Bürgerkrieg

6. Reisewarnung

1. "vor Reisen nach ...  wird gewarnt"

2. "ÖsterreicherInnen, welche sich derzeit im Land aufhalten werden dringend ersucht sich unverzüglich mit der zuständigen öster. Vertretungsbehörde, bzw. der nächstgelegenen Vertretung eines EU-Mitgliedsstaates in Verbindung zu setzen."

·          (Bürger)-kriegsähnliche Zustände

·          Verhängtes Kriegsrecht

·          Krieg, Bürgerkrieg

Über diese Gebiete gibt es zur Zeit eine Reisewarnung:

 

Infos zu Impfempfehlungen können über die Homepage www.reisemed.at oder www.tropeninstitut.at eingeholt werden.

 

Vor der Reservierung sollte die Homepage www.holidaycheck.at besucht und die verschiedenen Hotelbewertungen gelesen werden. Denn im Urlaubsprospekt werden nur die guten Seiten dargestellt. Damit man die einzelnen Formulierungen versteht, kann über die Niederösterreichische Arbeiterkammer eine kleine Broschüre herunter geladen werden. Der Link lautet

http://noe.arbeiterkammer.at/pictures/d36/folder_prospektwahrheit.pdf hier wird z.B. erklärt was man unter

·        Direktflug:             eine oder mehrere Zwischenlandungen können durchgeführt werden

·        Non Stop Flug:    ein Flug ohne Zwischenlandung

·        Sehr kurze Transferzeit/Flughafennähe:     Das Hotel liegt in der Nähe des Flughafens. Fluglärm ist daher möglich (evtl. Anflugschneise)

·        Strandnah:           Das sind Unterkünfte, die nicht direkt am Strand liegen. Der Begriff „nah&ldquo ist relativ.

 

versteht.

 

Preisänderungen müssen vertraglich vereinbart werden. Es können nur Kostensteigerungen an den Kunden weitergegeben werden, auf die der Reiseveranstalter keinen Einfluss hat (z.B. Treibstoffpreis, Flughafengebühr, Wechselkurs,...). Hier ist zu beachten, dass Preisänderungen innerhalb von zwei Monaten (Unterschrift und Reiseantritt) nicht zulässig sind. Ab dem 20. Tag vor dem Reiseantritt ist jede Preiserhöhung unzulässig. Falls der Reiseveranstalter den Reisepreis um mehr als 10% erhöht, kann vom Vertrag kostenlos zurückgetreten werden.

 

Falls der Urlaub nicht angetreten werden kann, ist es ganz wichtig, dass dieser Umstand sofort und schriftlich dem Reiseveranstalter und bei der Stornoversicherung bekannt gegeben wird. Denn je früher die Stornierung eintrifft, desto geringer ist die Stornogebühr.

 

Stornierungszeitpunkt

Stornogebühr

bis 30 Tage

10%

29. bis 20. Tag

25%

19. bis 10. Tag

50%

9. bis 4. Tag

65%

ab dem 3. Tag

85%

Beispiel:

Falls man den ganzen Betrag schon an den Veranstalter überwiesen hat und die Reise wurde am 3. Tag storniert, so behält das Reisebüro 85% der Gesamtsumme zurück und 15% werden an den Kunden retourniert. Die 85% können nun von der Reisestornoversicherung zurückgefordert werden. Wenn der gesamte Betrag noch nicht gezahlt wurde, so muss man 85% an das Reisebüro überweiden und im Nachhinein die 85% von der Reisestornoversicherung zurückholen.

 

Bei Pauschalreisen ist die Nennung einer Ersatzperson möglich, Die Übertragung muss aber dem Veranstalter in „angemessener Frist&ldquo vor dem Abreisetermin mitgeteilt werden. Darüber hinaus muss der nachnominierte Reisende alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllen.

 

Es hat nicht nur der Reisende die Möglichkeit die Reise zu stornieren, sondern auch der Reiseveranstalter! Jedoch der Kunde hat hier keinen Anspruch auf Regress.

 

Bei einer Pauschalreise steht einem im Fall einer Flugverspätung finanzieller Ersatz  nach der Frankfurter Tabelle zu. Bei Flügen von einem EU Staat aus oder von einer Fluglinie eines EU Mitgliedsstaates in ein EU -  Land durchgeführt wird, haben die Teilnehmer nach der neuen EU &ndash Verordnung bei größeren Verspätungen einen Anspruch auf Mahlzeit, Erfrischungen, zwei Telefongesprächen, Faxe oder E-Mails sowie auf notwendige Hotelübernachtung.

 

Bei Problemen am Urlaubsziel muss sofort die Beweisführung aufgenommen werden und die örtliche Reiseleitung davon informiert werden. Wichtig ist hierbei das bestätigen lassen des Mangelprotokolls. Zuhause angekommen muss der Veranstalter schriftlich und eingeschrieben von den Mängeln informiert werden. Hilfreich für die Bewertung der Probleme ist die „Frankfurter Tabelle&ldquo.

 

Wenn der Reiseveranstalter während des Urlaubes in Konkurs geht und die Zahlungen nicht weitergeleitet hat, muss man sich an die Stelle wenden, die im Reisekatalog des Veranstalters genannt wurde. Dieser Konkursabwickler muss alle erforderlichen Schritte für die Rückreise veranlassen.

 

Viele Personen lassen sich in der Urlaubslaune Geschäfte „aufschwätzten&ldquo, Hier kann nur der folgende Tipp gegeben werden!

 

„Schließe nie am Urlaubsort Verträge ab, die über einen langen Zeitraum gehen&ldquo  

 

Zum Schluss kann nur gesagt werden, dass man sich vor der Reise sich genau über seine Recht informiert und bei Problemen sich nach dem Urlaub an die Arbeiterkammer wendet!

 

KFZ &ndash Recht:

 

Gewährleistung:

Jeder Verkäufer einer Ware hat dafür einzustehen, wenn die Ware oder Leistung einen Mangel aufweist. Damit besteht die Verpflichtung des Verkäufers die mangelhafte Ware rasch und kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. Wenn dies nicht möglich ist, kann der Käufer eine Preisreduktion oder bei gravierenden Mängel die Auflösung des Vertrages verlangen. Diese Frist besteht auf zwei Jahre. 

 

In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon zur Zeit des Verkaufes bestanden hat. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon zur Zeit des Verkaufes bestanden hat.

 

Ausgenommen sind hier Verschleißteile.

 

Für Autos, bei denen seit dem ersten Tag der Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist, kann der Unternehmer mit dem Konsumenten die Gewährleistung bis auf ein Jahr verkürzen. Diese Fristverkürzung muss aber ausdrücklich vereinbart werden.

 

Ein Händler kann die Gewährleistung nicht ausschließen, scheint der Händler aber nicht als Verkäufer, sondern nur als Vermittler auf, so ist der (private) Vorbesitzer der eigentliche Vertragspartner. Zwischen zwei Privaten kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.  

 

Wenn Private beim Autokauf ein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben und gegenüber dem Händler die Gewährleistung dafür nicht ausdrücklich ausschließen, könnte der Verkäufer gegenüber gewährleistungspflichtig werden.

 

Garantie:

Bei einer Garantie verpflichtet dich der Hersteller, der Importeur oder auch der Händler vertraglich für Mängel am Fahrzeug einzustehen. Die Ansprüche, die der Konsument aus der Garantie ableiten kann, richten sich nach dem Umfang der Garantieerklärung.

 

In fast allen Herstellergarantien, die zeitlich und inhaltlich unterschiedlich gestaltet sind, wird die Garantieleistung davon abhängig gemacht, dass die vorgeschriebenen Servicearbeiten (Serviceheft) nur von Vertragswerkstätten durchgeführt werden.

 

Schadenersatz:

Die Frist der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schadenverursacher. Hier muss allerdings ein Schaden verursacht worden sein (Schraube nicht befestigt wurde,....)

 

Weil der Verschuldensnachweis schwer zu erbringen ist, spielt diese Anspruchsgrundlage eine eher seltenen Rolle.

 

Irrtum:

Auch bei der Irrtumsanfechtung steht eine drei jährige Frist ab Vertragsabschluss zur Verfügung. Voraussetzung für einen Geltendmachung, die entweder die Vertragsaufhebung, aber auch die Vertragsanpassung nach sich ziehen kann, ist die Veranlassung des Irrtums durch den Verkäufer. Das kann durch Unterlassen von Informationen passieren zu denen der Verkäufer eigentlich verpflichtet ist

  • Das Fahrzeug verfügt über eine nicht typisierte Bereifung
  • Der Neuwagen hat einen Vorschaden
  • Es liegt trotz Zusicherung keine Unfallfreiheit vor
  • Der Tachometerstand wurde manipuliert

 

Falls es zu Fragen im KFZ &ndash Recht kommt, kann man sich an die Arbeiterkammer werden, bei der auch einmal in der Woche ein Gerichtlichbeeidigter Sachverständiger für mehrere Stunden zur Verfügung steht. Weiters kann man sich auch an die Autofahrerclubs www.oeamtc.at und www.arboe.or.at wenden.

 

Ich möchte mich im Namen der 15. Gewerkschaftsschule Feldkirch recht herzlich bei den beiden Referentinnen bedanken.

 

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