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Inhalt | Osterferien, Karfreitag

Osterferien, Karfreitag

Einhaltung der betrieblichen Übung


Die Gespräche mit der Geschäftsführung, bei denen wir gefordert haben, dass es bei einer Änderung durch die Ferienbetreuung an anderer Stelle zu Verbesserungen kommen muss (wie z.B. freie schulfreie Tage für zusammenhängende Freizeit für alle), sind ohne Ergebnis geblieben. Die Geschäftsleitung ist derzeit "aus zeitlichen Gründen" auch nicht gewillt, eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit zu verhandeln/abzuschließen.

Wir sind als Betriebsrat natürlich trotzdem weiter an der Sache dran, gemeinsam mit JuristInnen der Gewerkschaft und beim Arbeits- und Sozialgericht.


OSTERFERIEN - ZEITAUSGLEICH

Gilt für alle KollegInnen, welche bis September 2006 im Verein zu arbeiten begonnen haben (mit einem Dienstzettel ohne Ausschlussklausel).

Laut Geschäftsleitung bist du in deinem online einsehbaren Dienstzeitplan zur Arbeit in den Osterferien eingeteilt (Betreuung+Fortbildung oder Konzeption+Reinigung). Doch du hast Recht auf Zeitausgleich in den Osterferien, welches aufgrund der betriebliche Übung besteht.


KARFREITAG FREI

Gilt für alle KollegInnen, welche zwischen September 2003 und August 2006 im Verein zu arbeiten begonnen haben (also ohne Gültigkeit der Betriebsvereinbarung; aber mit einem Dienstzettel ohne Ausschlussklausel).

Der bisher freie Karfreitag stand in der früheren Betriebsvereinbarung, er wurde jedoch nach der Aufkündigung dieser Vereinbarung trotzdem weiterhin allen KollegInnen gewährt.
Alle arbeiteten, egal ob mit oder ohne Betriebsvereinbarung, seit 2006/07 vier Tage der Oster- und einen Tag der Semesterferien ein (eine Wochenarbeitszeit).

Dadurch ist auch für jene, für die die alte Betriebsvereinbarung nicht mehr gilt und welche keine Ausschlussklausel in ihrem Vertrag haben, eine betriebliche Übung entstanden, die nicht einseitig vom Verein geändert werden kann.

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