Änderungen im Sozialrecht
durch Schwarz - Blau, 2001
Änderungen im Sozialrecht
Das “Treffsicherheitspaket” der Schwarz-Blauen Regierung bringt massive Leistungskürzungen
Bereits im Regierungsabkommen war vorgesehen, daß unter dem Titel “Erhöhung der sozialen Treffsicherheit” die Sozialausgaben um 3 Milliarden gekürzt werden sollen. Letztlich viel das Kürzungsvolumen sogar mehr als doppelt so groß aus.
Was von vielen von Anfang an befürchtet wurde, ist Anfang Dezember im Parlament beschlossen worden: Mit ungeheurer “Treffsicherheit” kürzt die Schwarz-Blaue Regierung die Sozialausgaben massivst und trifft somit sicher vor allem die unteren Einkommensschichten, jene, die sowieso schon fast oder überhaupt zuwenig zum Leben haben. Und das zusätzlich zu den bereits vorher beschlossenen Verschlechterungen im Pensionsrecht, bei Gesundheitsleistungen, im Steuerrecht etc.!
Dieser Sozialabbau bedeutet Kürzungen vorallem bei folgenden Gruppen:
*Menschen, die ihre Arbeit verlieren und auf Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung angewiesen sind
*Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
*kinderlose EhegattInnen /LebensgefährtInnen
*StudentInnen
Folgende Maßnahmen sind nun mit 1.Jänner 2001 in Kraft getreten:
*Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung für kinderlose EhegattInnen/LebensgefährtInnen
Dies trifft vorallem PensionistInnen und Frauen. Auch ZuwanderInnen, denen per Gesetz das Arbeiten verboten ist, müssen Beiträge zahlen.
*Besteuerung von Unfallrenten
Im Durchschnitt bedeutet diese Besteuerung eine Rentenkürzung um etwa ein Drittel! Die höchste Arbeitsunfallhäufigkeit haben ArbeiterInnen, die meist sowieso nur ein geringen Einkommen beziehen.
*Arbeitslosenversicherung: Leistungskürzungen und schärfere Kontrollmaßnahmen
1. Künftig wird grundsätzlich in jedem Fall, in dem ArbeitnehmerInnen ihren Vertrag freiwillig lösen, vier Wochen kein Groschen Arbeitslosengeld gezahlt. “Triftige Gründe” wie z.B. Austritt aus dem Arbeitsverhältnis wegen Vorenthalt des Lohns oder wegen Übersiedlung in ein anderes Bundesland, gelten nicht mehr.
2. Absenkung der Familienzuschläge um 40%:
Die von der Regierung eingesetzten ExpertInnengruppen haben darauf hingewiesen, daß Familienzuschläge eine wichtige Funktion bei der Armutsvermeidung von Arbeitslosen mit Familien spielen. Die Regierung hat sich darüber kommentarlos hinweggesetzt und einfach gekürzt.
3. Änderungen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes
Dadurch kommt es in den meisten Fällen zu einer deutlichen Leistungskürzung - und das, falls Kinder vorhanden sind, auch bei niedrigem Leistungsanspruch.
4. Umstellung auf wöchentliche Kontrollmeldungen sowie drastische Erhöhung der Strafbestimmungen:
So wird der Druck auf Arbeitslose erhöht, ohne daß irgendwelche Rahmenbedingungen für eine rasche Vermittlung oder für andere Aktivitäten geschaffen wurden - die Beratungs- und Vermittlungsmöglichkeit der AMS-BeraterInnen wird dadurch hingegen massivst eingeschränkt.
5. Entfall des Weiterbildungsgeldes in Anschluß an Elternkarenz
Diese Kürzung trifft vorallem Frauen, die die Bildungskarenz zu einem geordneten Wiedereinstieg ins Berufsleben nutzen wollten.
6. Zugang zu Arbeitslosengeld bei wiederholter Arbeitslosigkeit erschwert
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nun erst dann, wenn man 28 (statt bisher 26) Wochen gearbeitet hat.
Quelle: “AK-aktuell” Nr.1- Jänner 2000
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