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Zuschüsse des Betriebsrats
und andere Tipps
Der Betriebsrat der „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ hat wieder ein Regulativ für den Betriebsratsfonds beschlossen.
Dies ist eine Liste von Zuschüssen, die jeder und jedem Angestellten der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung zustehen!
Allgemeine Bestimmungen:
• Das Datum der Rechnung darf bei Einreichung maximal 1 Jahr zurückliegen.
• Der Antrag inklusive Rechnung bzw. Zahlungsbestätigung muss vorher rechtzeitig ins BR-Büro übermittelt werden (Fax, Brief oder Mail).
• AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen haben den Anspruch auf Gesundheitszuschüsse auch für jedes Kind.
• Die Rechnung muss auf den/die MitarbeiterIn (bzw. das Kind) ausgestellt sein.
1. Weiterbildungszuschuss
Für Weiterbildungskurse, die KollegInnen auf eigene Kosten absolvieren, werden 20% der Kurskosten ersetzt, max. jedoch € 100.-.
Dieser Zuschuss kann, für unterschiedliche Kurse, mehrmals pro Jahr eingereicht werden.
2. Gesundheitszuschüsse
Der Antrag kann je Kategorie zwei mal pro Kalenderjahr eingereicht werden. Für die Kategorien a) bis e) werden je Kategorie gegen Vorlage der Rechnung 20% der Kosten ersetzt, maximal jedoch € 100.-
a) Sehbehelf (Brillen, Kontaktlinsen, etc.)
b) Zahnersatz (Stiftzähne, Plomben, Zahnregulierung, etc.)
c) Heilbehelf (Einlagen, Stützstrümpfe, orthop. Schuhe, etc.)
d) Kur-, Spitals- oder Reha-Aufenthalt (Zuschuss zum Selbstbehalt)
e) Ultraschallvorsorgeuntersuchung (z.B. Frauen- oder Männergesundheit)
f) Mundhygiene(wird gegen Vorlage der Rechnung mit dem Fixbetrag von € 25.- unterstützt)
Für Medikamente oder reine ärztliche Behandlung kann kein Zuschuss gewährt werden.
3. Impfzuschüsse
Impfzuschüsse gelten für die einzelne Impfung bis zu 50%, jedoch maximal bis zu € 100.- Gedacht für diverse Impfungen (Grippe, Zecken, Hepatitis, etc.), weiter Antikörper-Betimmung ("Titer") und Kosten für Lausshampoo, Spray, Entlausung
4. Schwangerschaftsuntersuchungen
Bei einer Schwangerschaft werden bei ärztlicher Indikation folgende Untersuchungen mit 50%, jedoch max. zu 100.-€ bezuschusst.
a) Nackenfaltenmessung
b) Organscreening
c) Fruchtwasserpunktion (Amniozentese)
5. Geburtenzuschuss
Für die Geburt des eigenen Kindes erhält jede KollegIn/jeder Kollege „Willkommens-Gutscheine" im Wert von € 100.-.
6. Pensionszuschuss
Jede KollegIn/jeder Kollege, der/die in Pension geht, erhält"Abschieds-Gutscheine" im Wert von € 100.-.
7. Unterstützung in Notfällen
Falls MitarbeiterInnen ohne eigenes Verschulden in finanzielle Notlage geraten sind, kann über Antrag der/des Betroffenen eine einmalige Unterstützung gewährt werden. Über die Höhe wird individuell durch das Betriebsratsgremium entschieden.
8. Todesfall
Im Fall des Todes einer/eines Mitarbeiters/in erhalten die Hinterbliebenen einen einmaligen Zuschuss von €200.-.
Tipps
Für Weiterbildung gibt es Zuschüsse auch von anderen Stellen, wie Arbeiterkammer, WAFF etc.: www.kursfoerderung.at. Als zusätzliche finanzielle Hilfestellung bei Gesundheitsausgaben gibt es den Unterstützungsfonds der Wiener Gebietskrankenkasse.
Was ist der Betriebsratsfonds?
Zur Deckung der Kosten der Arbeit des Betriebsrates sowie zur Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen zugunsten der Belegschaft und der ehemaligen ArbeitnehmerInnen des Betriebes ist vor vielen Jahren für alle Angestellten im Verein eine Betriebsratsumlage eingeführt worden. Diese Betriebsratsumlage beträgt bei uns 0,25 % des Bruttolohns. Dieser Betrag wird monatlich automatisch vom Gehalt abgezogen und von der Lohnverrechnung an den Betriebsratsfonds überwiesen. Die Arbeiterkammer prüft jährlich die Rechtmäßigkeit der Gebarung und der Verwaltung der Mittel des Betriebsratsfonds. Außerdem gibt es auch RechnungsprüferInnen, das sind KollegInnen, die regelmäßig überprüfen, ob alle Gelder rechtmäßig abgerechnet werden und kein Fehler passiert.
Wofür gibt es den Betriebsratsfonds?
Grundsätzlich: Damit alle KollegInnen eine bestmögliche Vertretung innerhalb der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung haben. Die Mittel des Betriebsratsfonds dürfen nur zu ganz bestimmten Zwecken verwendet werden, die gesetzlich geregelt sind. Vorrangig sind die Mittel aus dem Betriebsratsfonds für die Arbeit des Betriebsrats da: zur Finanzierung von Aussendungen, für den Druck der MitarbeiterInnenZeitung, für Fahrtkosten, Betriebsratsseminare, .... Doch gleichzeitig kann und soll dieses Geld auch für andere Dinge eingesetzt werden, zur sogenannten:
Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen
Diese Wohlfahrtsmaßnahmen dürfen aus den Mitteln des Betriebsratsfonds finanziert werden, sofern sie den wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und/oder kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen des Betriebes dienen. In der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung finanziert der Betriebsrat damit u.a. folgendes: • Betriebsausflüge • die Zuschüsse aus dem Zuschusskatalog • Betriebsfeiern • Soforthilfe bei Notfällen
Autor: Selma Schacht
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