Zuschüsse des Betriebsrats
und andere Tipps
Der Betriebsrat der „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ hat für das Schuljahr 2012/13 wieder ein Regulativ für den Betriebsratsfonds beschlossen.
Dies ist eine Liste von Zuschüssen, die jeder und jedem Angestellten der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung zustehen!
Grundsätzlich: Das Datum der Rechnung darf bei Einreichung maximal 1 Jahr zurückliegen. Der Antrag inklusive Rechnung bzw. Zahlungsbestätigung (ausgestellt auf den/die MitarbeiterIn) muss vorher rechtzeitig ins BR-Büro übermittelt werden (Fax, Brief oder Mail).
1. Weiterbildungszuschuss
Für Weiterbildungskurse, die KollegInnen auf ihre eigenen Kosten absolvieren, werden 20% der Kurskosten ersetzt, maximal jedoch € 100.-. Dieser Zuschuss kann, für unterschiedliche Kurse, mehrmals pro Jahr eingereicht werden.
2. Gesundheitszuschüsse
Bei Gesundheitsausgaben wird an MitarbeiterInnen, gegen Vorlage der Rechnung, für jede Kategorie 20% der Kosten ersetzt, maximal jedoch € 100.-
a) Sehbehelf (Brillen, Kontaktlinsen, etc.) b) Zahnersatz (Stiftzähne, Plomben, Zahnregulierung, etc.) c) Heilbehelf (Einlagen, Stützstrümpfe, orthop. Schuhe, etc.) d) Kur-, Spitals- oder Reha-Aufenthalt (Zuschuss zum Selbstbehalt)
Dieser Zuschuss kann pro Kategorie (a, b, c und d) 1x pro Jahr eingereicht werden. Für Medikamente, Mundhygiene oder reine ärztliche Behandlung kann kein Zuschuss gewährt werden. AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen haben den Anspruch auf Gesundheitszuschüsse auch für jedes Kind.
3. Impfungen
(gilt jeweils für die einzelne Impfung) Zu einer Impfung gibt es folgenden Zuschuss:... € 10.- Zur Hepatitisimpfung gibt es folgenden Zuschuss: ...€ 30.- Für die Antikörper-Bestimmung („Titer“) ...€ 10.- Bei Lausbefall: für Shampoo, Spray od. Entlausung...€ 10.-
Auch bei den Impfaktionen durch unsere Betriebsärztin gibt es Zuschüsse des Betriebsrats!
4. Geburtenzuschuss
Für die Geburt des eigenen Kindes erhält jede KollegIn/jeder Kollege „Willkommens-Gutscheine“ im Wert von € 100.-.
5. Pensionszuschuss
Jede KollegIn/jeder Kollege, der/die in Pension geht, erhält“Abschieds-Gutscheine” im Wert von € 100.-.
6. Unterstützung in Notfällen
Falls MitarbeiterInnen ohne eigenes Verschulden in finanzielle Notlage geraten sind, kann über Antrag der/des Betroffenen eine einmalige Unterstützung gewährt werden. Über die Höhe wird individuell entschieden.
7. Todesfall
Im Fall des Todes einer/eines Mitarbeiters/in erhalten die Hinterbliebenen einen einmaligen Zuschuss von € 200.-.
TIPPS
Für Weiterbildung gibt es Zuschüsse auch von anderen Stellen, wie Arbeiterkammer, WAFF etc.: www.kursfoerderung.at Als zusätzliche finanzielle Hilfestellung bei Gesundheitsausgaben gibt es den Unterstützungsfonds der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK).
Was ist der Betriebsratsfonds?
Zur Deckung der Kosten der Arbeit des Betriebsrates sowie zur Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen zugunsten der Belegschaft und der ehemaligen ArbeitnehmerInnen des Betriebes ist vor vielen Jahren für alle Angestellten im Verein eine Betriebsratsumlage eingeführt worden. Diese Betriebsratsumlage beträgt bei uns 0,25 % des Bruttolohns. Dieser Betrag wird monatlich automatisch vom Gehalt abgezogen und von der Lohnverrechnung an den Betriebsratsfonds überwiesen. Die Arbeiterkammer prüft jährlich die Rechtmäßigkeit der Gebarung und der Verwaltung der Mittel des Betriebsratsfonds. Außerdem gibt es auch RechnungsprüferInnen, das sind KollegInnen, die regelmäßig überprüfen, ob alle Gelder rechtmäßig abgerechnet werden und kein Fehler passiert.
Wofür gibt es den Betriebsratsfonds?
Grundsätzlich: Damit alle KollegInnen eine bestmögliche Vertretung innerhalb der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung haben. Die Mittel des Betriebsratsfonds dürfen nur zu ganz bestimmten Zwecken verwendet werden, die gesetzlich geregelt sind. Vorrangig sind die Mittel aus dem Betriebsratsfonds für die Arbeit des Betriebsrats da: zur Finanzierung von Aussendungen, für den Druck der MitarbeiterInnenZeitung, für Fahrtkosten, Betriebsratsseminare, .... Doch gleichzeitig kann und soll dieses Geld auch für andere Dinge eingesetzt werden, zur sogenannten:
Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen
Diese Wohlfahrtsmaßnahmen dürfen aus den Mitteln des Betriebsratsfonds finanziert werden, sofern sie den wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und/oder kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen des Betriebes dienen. In der Wiener Kinder- und Jugendbetreuung finanziert der Betriebsrat damit u.a. folgendes: • Betriebsausflüge • die Zuschüsse aus dem Zuschusskatalog • Betriebsfeiern • Soforthilfe bei Notfällen
Autor: Selma Schacht Datum: Oktober 2012
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